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Demokratische Beteiligung der Öffentlichkeit an einem Be-bauungsplan, B-Plan Oberau Süd III, Altenstadt 

 

BUND Ortsverband Altenstadt-Limeshain-Glauberg e.V. 

 

In Altenstadt wird zurzeit der Bebauungsplan Nr. 71, Oberau Süd Teil III aufgestellt. Bis zum 22.3.2017 konnten Hinweise, Einwendungen, Vorschläge eingereicht werden. Der B-Plan sowie eine parallel laufende Änderung des Flächennutzungsplans soll insbesondere eine Grünfläche im Bereich des Friedhofs Oberau in das Baugebiet integrieren. Mit ca. 9 ha, über 300 Wohneinheiten und über 1000 neuen Einwohner*innen ist dies eine der weitreichensten Planungen in Altenstadt.

Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums, der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises sowie der Naturschutzverbände des Wetteraukreises haben jedoch einige gravierende Einwände vorgebracht. Sie sprechen sich alle gegen die Umwandlung der Grünfläche in ein Baugebiet aus und fordern eine FFH-Verträglichkeitsprüfung.

 

Dieser planerische Schritt erfolgt aber ohne weitere Beteiligung der Öffentlichkeit. Erst im nächsten Schritt der Offenlage des (überarbeiteten) Entwurfs besteht erst wieder die Möglichkeit innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen. Auf der anderen Seite ist es jedoch so, dass in der Regel keine breite Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, da sich nur wenige Bürger*innen für diese Verfahren interessieren oder nicht in der Lage sind, die Planvor-lagen mit speziellen Bezeichnungen (GRZ, GFZ usw.) verstehen und beurteilen zu können. Es wäre daher sinnvoll, neben dem formal vorgegebenem Verfahren eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit herzustellen, bei der aufgezeigt wird, welche Möglichkeiten Bürger*innen haben, an der Zukunftsentwicklung ihrer Gemeinde mitzuwirken und um gezielt, Vorschläge einzuholen.  Nach § 3 (1) BauGB zählen auch explizit Kinder und Jugendliche zur Öffentlichkeit – dieser Teil der Öffentlichkeit wurde aber bis-lang nicht gesondert angesprochen.

Ein Verfahren mit einer erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung kann somit zu einer schnelleren Abstimmung und Abwägung im Planungsverfahren beitragen und würde zudem eine wesentliche qualitative Verbesserung durch eine qualifizierte Beteiligung der Öffentlichkeit über das formale Verfahren hinaus bedeuten.

Die Hauptzielgruppe sind Jugendliche/Schüler*innen ab Klasse 12, junge Erwachsene, da sie ja mitbestimmen sollten, wie die Zukunft in ihrem Ort aussehen soll – ansonsten wollen wir natürlich alle Einwohner*innen in Altenstadt ansprechen und einbeziehen. 

Ziel: Entwicklung von Fragen, Kriterien, Antworten, Vorschläge für den B-Plan

Das Projekt Öffentlichkeitsbeteiligung bei einem B-Plan zielt da-her darauf ab, die Öffentlichkeit breiter einzubeziehen. Die Bürger*innen werden sicherlich keinen eigenen Plan mit allen Details entwickeln können – sie können aber anhand bestimmter Zielvorstellungen und Kriterien Elemente entwickeln, die dann in die laufende Planung Eingang finden können. Zum einen wird hierbei auch Wissen vermittelt (als Grundlage demokratischer Entscheidungen), zum anderen können wesentliche Fragestellungen über die Vorstellungen der Zukunft der Gemeinde Altenstadt bearbeitet werden.

Die konkreten Themen können sein:

Wie viele Gebäude mit wie viel Wohnfläche sollen entstehen? Wie hoch sollen die Häuser werden? Wie „dicht“ soll gebaut werden? Wie sollen die Gebäude z.B. für die aktive und passive Nutzung der Solarenergie im Raum ausgerichtet werden? Welche Vorgaben und Einschränkungen gibt es für Dächer? Wieviel Energie, Wasser werden in dem Gebiet benötigt und wie soll die Energieversorgung erfolgen? Welche Energie kann im Baugebiet gewonnen werden, welche kommt von außen? Wie kann mit Regenwasser sorgsam umgegangen werden? Wie kann man Vor-sorge gegen Extremwetter schaffen („Klimaanpassung“)? Welche Gemeinschaftseinrichtungen, Treffpunkte, Einkaufsgelegenheiten sollen wo entstehen im Baugebiet? Welche Durchgrünung ist gewünscht, welche Fuß- und Radwege sollen geschaffen werden? Wie soll die Verkehrsanbindung (PKW, ÖPNV) erfolgen?

Wesentlich wird sein, die sich hierbei möglichweise ergänzenden oder aber auch widersprechenden Aspekte und Ziele darzustellen und eine Abwägung durchzuführen.

Form: Planungswerkstätten

 

 

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