Geschäftsordnung des Jugendforums im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"

Präambel

Kinder und Jugendliche haben das Recht, an den sie betreffenden Planungen und Vorhaben in einer Kommune beteiligt zu werden. Dieses Recht bestimmt die Hessische Gemeindeordnung (HGO) § 4c in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005: „Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“

 

Im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! möchten die Gemeinden Altenstadt und Büdingen unter dem Motto Mitmischen dieser Aufgabe nachkommen und daher ein Jugendforum gründen, organisieren und begleiten.

Das Jugendforum baut auf den Kinder- und Jugendbeiräten der Gemeinden Altenstadt und Büdingen auf. Ziel des Jugendforums ist es, Konzepte und Projekte zu entwickeln, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit richten.

 

Die vorliegende Satzung bestimmt u.a. die Wahlmodalitäten sowie die Aufgaben und Befugnisse und Prozesse des Jugendforums.

 

 

 

1. Rechtsstellung

 

1.1 Das Jugendforum Altenstadt und Büdingen wird vom Bundesprogramm Demokratie leben! beauftragt, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Planungen und Vorhaben der beiden Gemeinden zu organisieren und sicherzustellen.

 

1.2 Die Mitglieder des Jugendforums sind ehrenamtlich tätig.

 

 

 

2. Mitgliedschaft

 

2.1 Jeder Einwohner bzw. jede Einwohnerin der Gemeinden Altenstadt und Büdingen im Alter von 12-27 Jahren kann Mitglied des Jugendforums werden.

 

2.2 Darüber hinaus können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Gemeinden, die einen Bezug zu den Gemeinden Büdingen und Altenstadt haben, am Jugendforum teilnehmen.

 

2.3 Mitglied wird man auf Wunsch bei den Mitgliedertreffen.

 

2.4 Die Mitgliedschaft endet auf Wunsch des Mitglieds, beim Wegzug aus den beiden Kommunen, durch Vollendung des 28. Lebensjahres oder durch den Tod.

 

 

3.  Ausgestaltung des Jugendforums

 

3.1 Stimmberechtigt (aktiv und passiv) sind alle Kinder und Jugendlichen der Städte Altenstadt und Büdingen im Alter von 12­-27 Jahren.

 

3.2 Das Jugendforum setzt sich aus mindestens 5 Mitgliedern zusammen.

 

 

 

4. Mitgliedertreffen

 

4.1 Es finden zwei Mitgliedertreffen pro Jahr statt.

 

4.2 Die Mitgliedertreffen rotieren zwischen Altenstadt und Büdingen.

 

4.3 Es muss mind. 14 Tage im Voraus eine Einladung per E-Mail an alle Mitglieder versendet werden. Liegt keine E-Mail-Adresse vor, kann die Einladung auch über andere Wege erfolgen.

 

4.4 Jeder Anwesende hat ein Rederecht.

 

4.5 Bei den Mitgliedertreffen wird ein Ergebnisprotokoll geführt. Mit der Einladung zur nächsten Sitzung wird dies mitgeschickt und bei der nächsten Sitzung beschlossen.

 

4.6 Umlaufbeschlüsse werden im Protokoll für das nächste Mitgliedertreffen aufgeführt.

 

 

 

5. Beschlussfähigkeit

 

5.1 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladung fristgerecht erfolgte und mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

 

 

 

6. Anträge

 

6.1 Allgemeine Anträge können von jedem gestellt werden.

 

6.2 Die Anträge sollten vor der Versammlung schriftlich vorliegen und auf der Versammlung vorgestellt werden.

 

6.3 Änderungen können mit Zustimmung der Antragsteller bzw. Antragstellerinnen während der Versammlung vorgenommen werden.

 

6.4 Für einen Beschluss reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

6.5 In dringenden Fällen können initiativ Anträge auf der Sitzung gestellt werden, bei denen keine schriftliche Version vorliegen muss. Hierzu muss mit einer 2/3-Mehrheit über die Dringlichkeit abgestimmt werden.

 

6.6 Auf Antrag der Mitglieder findet die Abstimmung geheim statt.

 

6.7 In dringenden Fällen können Umlaufbeschlüsse per E-Mail durchgeführt werden. Hierzu wird über die Sprecher und Sprecherinnen an alle Mitglieder der Antrag mit einer entsprechenden Entscheidungsfrist geschickt. Der Umlaufbeschluss ist erfolgreich, wenn innerhalb der Frist mindestens drei Mitglieder geantwortet haben und eine einfache Mehrheit für den Antrag vorliegt.

 

 

7. Sprecher und Sprecherinnen für den Begleitausschuss

 

7.1 Auf den Mitgliedertreffen werden für ein Jahr ein Sprecher bzw. eine Sprecherin, ein stellvertretender Sprecher bzw. eine stellvertretende Sprecherin sowie bis zu zwei Delegierte für den Begleitausschuss gewählt.

 

7.2 Die Aufgabe des Sprechers bzw. der Sprecherin ist die Vertretung nach Außen, die Organisation der Mitgliedertreffen, das Versenden der Einladungen sowie die Leitung der Treffen.

 

7.3 Die Wahlen finden geheim statt oder mit der absoluten Mehrheit auch per Handzeichen.

 

 

8. Finanzen

 

8.1 Die Finanzen laufen über den Projektträger. Alle Rechnungen müssen an den Projektträger geschickt werden.

 

8.2 Der Projektträger ist der Trägerverein „Demokratie leben! – Verein zur Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft e.V.“, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen.

 

 

9. Geschäftsordnung

 

9.1 Die Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

9.2 Änderungsanträge müssen vor der Versendung der Einladung zur nächsten Sitzung vorliegen und werden mit der Einladung verschickt.

                                                                                                                                  

 

 

Gültig seit dem 14. Februar 2020

 

gez. Lina Blumenthal

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